Gesetzliche Bestimmungen

Die Energieversorgungsunternehmen und der Gesetzgeber schreiben in der EU den Herstellern von Elektrogeräten vor, in Deutschland durch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit, entsprechende „Schutzanforderungen“ einzuhalten. Mehr zu diesem Thema unter CE-Zeichen.de mit Informationen zur EMV-Richtlinie, die oft zusammen mit der Niederspannungsrichtlinie angewendet werden muss.

Was im Regelfall vermutet wird, wenn die auf das Gerät anwendbaren harmonisierten europäischen Normen eingehalten werden um allen Kunden und Bürgern einen störungsfreien Betrieb von Elektrogeräten zu gewährleisten und den so genannten Elektrosmog zu verringern. Dies bedeutet meist, EMV-Tests durchzuführen. Während der letzten Jahre wurden außerdem auf europäischer Ebene Versuche unternommen, die Grenzwerte und Rahmenbedingungen anzugleichen, z. B. im Rahmen der EMV-Richtlinie. In Deutschland kümmern sich die Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post), das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundeswehr im Rahmen der BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder) um die Einhaltung der Schutzanforderungen bzw. der Grenzwerte.


Quelle: Deutschsprachige Wikipedia mit Stand vom 02.07.2007,

Stichwort „EMV“