Erste Schritte zur Normung

Deutschland war Vorreiter in den neuen Techniken zur Behebung von „Funk(enent)störungen“. International brauchte man da noch etwas und erst im Jahre 1933 kam es in Paris zur Gründung des Internationalen Komitees für die Funkentstörung, besser bekannt als CISPR. Erst ab Mitte der 60er Jahre des 20 Jahrhunderts machte man sich dann konkretere Gedanken zur Störfestigkeit elektrotechnischer Produkte. 1973 wurde durch die Internationale Elektrotechnische Kommission, die IEC, das Technische Komitee TC77 gegründet, das sich ausschließlich mit EMV befasst.

Bereits im 2. Weltkrieg allerdings machte man sich das Wissen über die militärische Anwendung elektromagnetischer Wellen sowie über die Störungen dieser Wellen zunutze. In diese Jahre fiel auch die Geburtsstunde der Radartechnik. Aber nicht nur die neuen Kommunikationstechniken, Rundfunk-, Fernseh- und Funkmesstechnik verlangen nach elektromagnetischer Verträglichkeit dieser Techniken sondern insbesondere die Miniaturisierung von der Röhre über den Transistor bis hin zu modernsten VLSI Schaltkreisen ließ EMV unabdingbar werden.

Auch die Gesetzgebung und Normung zog mit und wurde der Technik angepasst.

Nehmen wir noch einmal das Beispiel des Vorreiters Deutschland zur Hand. Dort wurde 1927 die erste Fassung des „Deutschen Hochfrequenzgerätegesetzes“ erlassen. Die Forderungen des Herrn Müller hatten Früchte getragen auch wenn dies fast 7 Jahre gedauert hatte. Das neue Gesetz wurde mehrmals novelliert und den neuesten Entwicklungen der Technik angepasst. Es war bis zum Sylvesterabend 1995 gültig, denn erst zum 01.01.1996 trat das Deutsche EMV Gesetz, basierend auf der Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, in Kraft.


Quelle: Webseite der Firma EM Test mit Stand vom 02.07.2007,

www.emtest.de, Link „Was ist EMV?“