Steuerstromkreise

Versorgung von Steuerstromkreisen

Es müssen Transformatoren mit getrennten Wicklungen (ideal, aber nicht vorgeschrieben: Trenntransformator) eingesetzt werden.

Ausnahme: Für Maschinen mit einem einzigen Motoranlasser und höchstens zwei Steuergeräten (z. B. Start-Stopp) sind keine Transformatoren vorgeschrieben.

Leiter von Steuerstromkreisen, die …

  • … direkt an die Versorgungsspannung angeschlossen sind, …
  • … sowie die Einspeisung von Steuertransformatoren …

… müssen gegen Überstrom geschützt sein (→ siehe Beitrag Absicherung von Steuerstromkreisen).

Einrichtungen zur Erfassung und zur Unterbrechung von Überstrom müssen in allen aktiven Leitern verwendet werden.

Steuerspannung

Meist werden 24 V DC, 24 V AC oder 230 V AC als Steuerspannung verwendet. Nach Norm darf die Nennspannung im Steuerstromkreis nicht höher als 277 V sein.

Anschluss von Steuergeräten

Ist eine Seite des Steuerstromkreises mit dem Schutzleitersystem verbunden, dann muss ein Anschluss der Betätigungsspule jedes elektromagnetisch betätigten Gerätes oder eines anderen elektrischen Gerätes direkt mit dieser Seite des Steuerstromkreises verbunden sein.

Steuergeräte

Steuergeräte müssen für die Bedienung und Instandhaltung leicht zugänglich sein.

Durch Fehler (z. B. Leiterbruch, Erdschluss, Leiterschluss  → siehe Beitrag Fehlerarten) darf …

  • … das Ausschalten nicht verhindert werden → Ausschalten stets mit Öffnern (Ruhestromprinzip)
  • … das Einschalten nicht unbeabsichtigt erfolgen → Einschalten stets mit Schließern (Arbeitsstromprinzip)

Es gelten folgende Farbcodierungen:

Drucktaster
rot Notfall
gelb Anomaler Betrieb
grün Normalbetrieb
blau Zwingend (z. B. Rückstellfunktion)
weiß Keine spezielle Bedeutung
grau
schwarz
Leuchtmelder
rot Notfall
gelb Anomaler Zustand
grün Normaler Zustand
blau Zwingend
weiß Neutral

Betriebsarten

Sofern durch die Wahl der Betriebsarten Gefahren bestehen, muss die Betriebsartenwahl durch Maßnahmen (z. B. Betriebsartenwahl nur über Schalterstellung AUS) verhindert werden.

Die Betriebsartenwahl allein darf den Maschinenbetrieb nicht auslösen. Hierzu ist eine eigene Handlung erforderlich.