Absicherung von Steuerstromkreisen
Ein Steuertransformator darf an einem Aussenleiter („L“) und dem Neutralleiter („N“) betrieben werden. Es ergibt sich dann jedoch die Gefahr, dass bei einer Unterbrechung des Neutralleiters im Netz zu Asymmetrien und damit zu Spannungsüberhöhungen kommen kann.
Deshalb sollen Steuertransformatoren bevorzugt zwischen zwei Aussenleitern (z.B. „L1“ und „L2“) angeschlossen werden. Bei Verwendung mehrerer Steuertrafos ist darauf zu achten dass diese stets die gleichen Aussenleitern verwendet werden. Ansonsten kommt es zu Phasenverschiebungen.
Mögliche Gefahren:
- Leiterschluss zwischen Primär- und Sekundärwicklung (möglich, weil die Norm nur einen Trafo, aber keinen Trenntrafo vorschreibt)
- Trafo wird zwischen „L“ und „N“ betrieben
→ nur der Aussenleiter muss abgeschaltet werden
→ Schmelzsicherung ist ausreichend - Trafo wird zwischen zwei Aussenleitern betrieben
→ es muss allpolig abgeschaltet werden
→ es muss ein zwei- oder dreipoliger Schutzschalter verwendet werden
- Trafo wird zwischen „L“ und „N“ betrieben
- Zwei Erdschlüsse auf der Sekundärseite (einer vor, der andere nach dem Schaltglied) → das Schaltglied (z.B. ein Taster) wird überbrückt → Betriebsmittel läuft ungewollt an
Mögliche Sicherheitsmaßnahmen:- Der direkt auf den Verbraucher (z.B. Relais, SPS, …) geführte Leiter wird geerdet. In die zweite Steuerleitung (die mit dem Schaltglied) wird eine Sicherung eingebaut → die Sicherung spricht bei jedem Erdschluss im nicht geerdeten Teil des Stromkreises an.
- Einbau einer Isolationsüberwachungseinheit auf der Sekundärseite des Transformators. Diese misst fortlaufend den Widerstand zwischen den beiden Leiern des Steuerstromkreises und der Erde. Sinkt dieser Widerstand infolge eines Erdschlusses erfolgt eine Meldung. Der Fehler kann sofort geortet und behoben werden → keine Unterbrechung des Betriebes
Nachfolgend fünf Möglichkeiten zur Absicherung von Steuerstromkreisen: