Start- und Stoppfunktionen
Startfunktionen
Zum Starten einer Maschine müssen die Bedienteile so gestaltet sein, dass ein unbeabsichtigtes einschalten möglichst vermieden wird.
Nur bei Zweihandbetrieb sind dafür Pilztaster zugelassen.
Start-Funktionen müssen durch Erregen des Schaltkreises erfolgen (→Schließerkontakte).
Alle Schutzvorrichtungen müssen angebracht und funktionsbereit sein bevor der Betriebsstart möglich ist (Einrichtbetrieb fällt nicht darunter).
Stoppfunktionen
Stopp-Funktionen müssen durch Entregung des Schaltkreises erfolgen (→Öffnerkontakte) und haben immer Vorrang vor zugeordneten Start-Funktionen.
Bedienelemente zur Handlung im Notfall müssen leicht zugänglich sein, selbsttätig verrasten und zwangsöffnende Kontakte haben.
Der Schalter muss in Pilz- oder Palmenform ausgeführt, und rot mit gelbem Hintergrund gekennzeichnet sein.
Als Arten sind zugelassen:
- Drucktastenbetätigte Schalter
- Reißleinenschalter
- Trittleisten- oder Fußschalter ohne mechanischen Schutz
Das Rücksetzen der Stopp-Funktion darf keinen Gefahr bringenden Zustand (z. B. automatisches Wiederanlaufen der Maschine) einleiten.
Die Stopp-Funktionen werden in der Norm EN 60204-1 in drei Kategorien unterteilt:
- Kategorie 0 (ungesteuertes Stillsetzen):
Stillsetzen einer Maschine durch sofortiges Abschalten der Energie zum Antriebselement.
Beispiel: Hauptkontakte des Motorstromkreises werden geöffnet.
- Kategorie 1 (gesteuertes Stillsetzen):
Die Energie zum Antriebselement wird zunächst beibehalten um ein gesteuertes Stillsetzen zu ermöglichen. Erst bei Stillstand wird die Energiezufuhr unterbrochen.
Beispiel: Ein Drehstrommotor wird zunächst durch Gegenstrombremsen angehalten; erst nach dem Stillstand wird die Energie von Motor und Bremse getrennt.
- Kategorie 2 (gesteuertes Stillsetzen):
Die Energie zum Antriebselement bleibt auch nach dem Stillstand bestehen.
Beispiel: Ein Drehstrommotor wird über einen Frequenzumrichter betrieben. Das Stopp-Signal geht auf einen Eingang des FU welcher den Motor dann anhält.