Schutz der Ausrüstung

Überstromschutz

Überstromschutz ist ein Sammelbegriff für Kurzschluss- und Überlastschutz. Er muss vorgesehen werden, wo der Strom den Bemessungswert eines Bauteils oder die Strombelastbarkeit der Leiter übersteigen kann.

Er ist vorzusehen in …

  • … allen aktiven Leitern von Hauptstromkreisen
  • … den Zuleitungen der Steuerstromkreise (egal ob direkt oder über Steuertransformatoren angeschlossen). Bei Steuerstromkreisen mit einer Erdung des Sekundärstromkreises (PELV ) muss nur der nicht geerdete Anschluss abgesichert werden.
  • … Steckdosenkreisen
  • … allen ungeerdeten Leitern von Beleuchtungsstromkreisen mit Überstromschutz im Sekundärkreis
  • … Transformatoren, um die Erhöhung der Wicklungstemperatur bei sekundärseitigem Kurzschluss zu vermeiden

Die klassische Überstromschutzeinrichtung ist die Sicherung bzw. der Leitungsschutzschalter. Diese können durch den Einsatz von eigenfesten Motorschutzschaltern oder Leistungsschaltern vermieden werden. Der Einstellstrom letzterer richtet sich nach der Strombelastbarkeit der zu schützenden Leiter! Sie sind dort anzubringen wo die zu schützende Leitung an die Versorgung angeschlossen wird.

Überlastschutz von Motoren

Jeder Motor mit einer Bemessungsleistung über 0,5 kW muss gegen Überlast geschützt werden. Dies kann durch Verwendung von Überlastschutzeinrichtungen, Temperaturfühlern oder Strombegrenzern erreicht werden. Die Überlasterfassung muss in allen aktiven Leitern (Ausnahme: Neutralleiter) erfolgen.

Eine Abschaltung hat immer allpolig (Ausnahme: Neutralleiter) zu erfolgen.

Selbsttätiger Wiederanlauf muss bei möglichen Gefahren vermieden werden.

Spannungsunterbrechung und -wiederkehr

Ein selbsttätiger Wiederanlauf nach Spannungsunterbrechung und anschließender Spannungswiederkehr darf nicht erfolgen.

Maßnahme: Einbau eines Unterspannungsauslösers.